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Herzberger Wasser- und

Abwasserzweckverband

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04916 Herzberg (Elster)

 

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Montag - Donnerstag 

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Freitag 6:45 Uhr - 11:30 Uhr


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an Wochenenden und Feiertagen

 

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0172/3537-363

0800/4929000

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Montag, Mittwoch, Donnerstag:

09:00 - 11:30 Uhr
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Dienstag:

09:00 - 11:30 Uhr
und 13:00 - 16:30 Uhr

Freitag:

09:00 - 11:30 Uhr

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Wasserwerk Theisa

Versorgungsgebiet:

  • Theisa, Thalberg, Maasdorf, Beutersitz, Domsdorf, Prestewitz, Rothstein, Wildgrube, Winkel, Tröbitz, Schilda, Schadewitz


BILD

Das Wasserwerk befindet sich im OT Theisa der Stadt Bad Liebenwerda.

Das Rohwasser wird zur Aufbereitung aus 3 Tiefbrunnen, welche sich in der Nähe des Wasserwerkes befinden, aus ca. 20 m Tiefe gewonnen.  Über eine Rohrgitterkaskade erfolgt die Entsäuerung und Belüftund des Rohwassers. Zwei parallel betriebene und mit Hydrocarbonat gefüllte Filter dienen der Restensäuerung und Enteisenung des Wassers. Zur Vorhaltung des Trinkwassers dient eine Hochbehälteranlage, bestehend aus 4 Behälter mit je 300 m³ Inhalt, welche ca. 800 m vom Wasserwerk entfernt liegt. Von dort fließt das Trinkwasser zum Wasserwerk über eine Druckerhöhungsanlage und wird hier in das Trinkwassernetz eingespeist.  


Standort:Stadt Bad Liebenwerda, OT Theisa
Kapazität:Qd-mittel = 1000 m³/d
Wasserhärte:Härtebereich: 1 (weich) 2,18 °dH - 1,015 CaCO3/l
Aufbereitungsstoffe:Hydrocarbonat

 

 Bezeichnung des Aufbreitungsstoff   Verwendungszweck
Hydrocarbonat

Einstellung des ph-Wertes, des Calciumgehaltes, der Säurekapazität; 

Entfernung von Eisen   

 


Trinkwasseranalyse Wasserwerk Theisa vom 28.02.2024 - 2428/02/24

 

Parameter Messwert
Wassertemparatur°C9,3
pH-Wert 8,16
elektrische Leitfähigkeit (20°)µS/cm270
Säurekapazität bis pH 4,3mol/m³0,78
Basiskapazität bis pH 8,2mol/m³0,024
Summe Erdalkalienmol/m³1,0150
Calciummol/m³0,8558
Magnesiummol/m³0,1592
Natriummol/m³0,4285
Kaliummol/m³0,0509
Chloridmol/m³0,154
Nitratmol/m³<0,016
Sulfatmol/m³0,712
Phosphor, gesamtg/m³0,093
Silicium als Sig/m³11
ges. org. Kohlenstoff (TOC)g/m³0,4
Sauerstoff, gelöstg/m³8,84
Aluminiumg/m³<0,03

Untersuchungen auf radioaktive Stoffe auf der Feststellung nach $ 14a Absatz 4 Satz 1 TrinkwV durch die zuständige Behörde (Gesundheitsamt EE) sind für die nächsten 5 Jahre ab dem 01.01.2019 nicht erforderlich, da radioaktive Stoffe in dem verteilten Trinkwasser nicht in Konzentrationen vorkommen, die eine Überschreitung von Parameterwerten für diese Stoffe erwarten lassen.